Unfallschaden?

Kfz-Sachverständger Kadelke

24h Notfallhotline

+49 152 29127868

Bitte besuchen Sie unsere neue Website!

Bitte besuchen Sie unsere neue Seite unter https://kfz-sachverstaendiger-karlsruhe.de. Dort finden Sie neueste Informationen. Melden Sie schnell und unkompliziert Ihren Schaden unter https://kfz-sachverstaendiger-karlsruhe.de.

Das sollten Sie wissen

Hier finden Sie hilfreiche Informationen für den Ernstfall.

Ich hatte einen Unfall. Darf ich einen Gutachter beauftragen?

Wenn Sie unverschuldet einen Unfall erleiden oder wenn Ihr Fahrzeug auf sonstige Weise beschädigt wird, sind Sie grundsätzlich berechtigt, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen. Voraussetzung hierfür ist, daß ein Dritter das Unfallereignis zu vertreten hat – das kann z.B. auch dann der Fall sein, wenn dieser seine Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt hat. Die Kosten des Gutachters sind als Teil des Schadens von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Die gegnerische Versicherung hat angeboten, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Ist das sinnvoll?

Sie sollten im Hinterkopf haben, daß Versicherungen in erster Linie Wirtschaftsunternehmen sind und daher gewinnorientiert arbeiten. Die Versicherung wird also grundsätzlich versuchen, ihre Ausgaben so gering wie möglich zu halten. Erwägen Sie also sorgfältig, ob es im Einzelfall nicht von Vorteil wäre, einen vertrauenswürdigen Dritten mit der Feststellung und Begutachtung von Schäden zu beauftragen.

Kann ich in jedem Fall einen eigenen Sachverständigen beauftragen, wenn ich einen fremdverursachten Schaden erlitten habe?

Vorsicht: Bei sogenannten Bagatellschäden, also Schäden unterhalb eines schon vom Laien einzuschätzenden Grenzwertes von ca. 600,00 € bis 700,00 €, erhalten Sie die Kosten für die Beauftragung eines Gutachters nicht ersetzt. Sie sollten daher vor der Beauftragung den Gutachter unverbindlich um eine Einschätzung bitten, ob ein solcher Bagatellschaden vorliegt.

Wo finde ich…

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Odltimergutachten
  • Unfallrekonstruktion

Woran erkennen ich einen seriösen qualifizierten Sachverständigen?

Der Geschädigte sollte darauf achten, daß der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK.

Warum reicht es im Schadensfall nicht aus, einen Kostenvoranschlag meiner Kfz-Werkstatt einzuholen?

Dem Kostenvoranschlag fehlt oft die nötige beweissichernde Funktion, welche für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche oft unentbehrlich ist.